Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie eine grosse Auswahl an häufig gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns entweder direkt per Email oder Telefon, oder über unser Kontaktformular.

Nachfolgend wird die Partei, welche den Wohnraum abgibt, jeweils Vermieter genannt und die Partei, welche den Wohnraum für die befristete Periode übernimmt, Mieter. SMART DEPART ist die vermittelnde Partei und Anbieter der damit verbundenen Leistungen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Formen (Mieterin/Vermieterin), auf die gleichzeitige Verwendung beider Sprachformen wird zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.

  • Q: Zwischen welchen Parteien besteht ein Vertrag?
    A: Es existieren zwei Verträge, falls tapidapp genutz wird, sogar drei: (1) Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter, (2) Servicevertrag zwischen dem Vermieter und der SMART DEPART GmbH, sowie (3) Mietvertrag für Gegenstände zwischen dem Mieter und der SMART DEPART GmbH.

    Q: An wen entrichtet der Mieter die Zahlung und wer bezahlt SMART DEPART GmbH für die Services?
    A: Der Mieter entrichtet die Zahlung, inkl. der Kaution, an die SMART DEPART GmbH. Ab dem zweiten Monat, in dem die Immobilie vermietet ist bezahlt die SMART DEPART GmbH dem Vermieter den ihm zustehenden Betrag aus.

    Q: Was, wenn die Wohnung nicht immer vermietet ist?
    A: Gerade im Raum Zürich ist die Nachfrage nach attraktivem, bezahlbarem Wohnraum höher als das Angebot. Entsprechend ist ein Leerstand über längere Zeit sehr unwahrscheinlich. Bis die Immobilie vermietet ist, erhält der Mieter keinen Mietzins, allerdings bezahlt er so lange auch nichts für die Dienstleistungen der SMART DEPART GmbH.

  • Q: Wie gewährleistet SMART DEPART GmbH, dass es sich um “gute” Mieter handelt?
    A: Die SMART DEPART GmbH führt ein sorgfältiges Screening durch, inkl. Google Suche, Interview, Bonitätsprüfung und Einholung von Referenzen über den Arbeitgeber. SMART DEPART versucht zudem, bis zu drei attraktive Mieter vorzuschlagen – die finale Wahl dürfen Sie treffen.

    Q: Wer übernimmt allfällige Schäden an der Immobilie oder am Mobiliar?
    A: Falls möglich, lässt der Vermieter die Hausratversicherung weiterlaufen. Andernfalls würde SMART DEPART eine separate Versicherung für Dritteigentum abschliessen. Diese deckt Schäden am Inventar, z.B. durch Feuer, Wasser, Diebstahl. Um Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit zu decken, schliesst der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung ab. Diese ist gemäss dem von SMART DEPART GmbH erstellten Untermietvertrag Voraussetzung. Die Pfivathaftpflicht deckt “plötzliche” Schäden, allerdings keine Abnutzung. Neben der Versicherung muss der Mieter zudem für alle Fälle eine Kaution hinterlegen. Im Falle der durch SMART DEPART GmbH transportierten und gelagerten Gegenstände ist SMART DEPART GmbH über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, erstellt SMART DEPART GmbH zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme eine Inventarliste mit wertvollen Gegenständen und dokumentiert bereits bestehende Schäden mit Bildern.

    Q: Wer übernimmt die Kosten, wenn Elektrogeräte, wie Waschmaschine oder Kühlschrank defekt sind?
    A: Hierfür ist generell der Eigentümer zuständig, unabhängig davon, ob es sich um Wohneigentum oder eine Mietwohnung handelt. SMART DEPART wird bei solchen Schäden mit dem Eigentümer / der Verwaltung Kontakt aufnehmen.

  • Q: Was, wenn wir entscheiden, länger wegzubleiben?
    A: Genau für solche Fälle ist SMART DEPART GmbH die ideale Lösung. Im Idealfall lässt sich der Untermiet-Vertrag mit den bestehenden Mietern verlängern. Falls dies nicht möglich ist, sucht SMART DEPART GmbH nach einem neuen Mieter kümmert sich darum, dass die Vermietung möglichst lückenlos erfolgt.

    Q: Welche Kosten entstehen, wenn SMART DEPART GmbH die Immobilie erneut vermieten muss?
    A: Für eine erneute Vermietung veranschlagt SMART DEPART eine Pauschale von 1000 CHF. Mit dem Betrag sind Kosten für die Schaltung allfälliger Inserate sowie für das Mieterscreening, Dokumentation und Übergabe abgedeckt.

    Q: Was, wenn die Mieter vorzeitig ausziehen wollen?
    A: Zwischen dem Vermieter und dem Mieter besteht ein befristeter Vertrag. Ein solcher lässt sich gewöhnlich nicht frühzeitig auflösen. Gemäss Art. 266g OR kann ein Mietverhältnis (auch ein Untermietverhältnis) nur ausserordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. Abgesehen von der rechtlichen Sachlage wird SMART DEPART zwischen Vermieter und Mieter vermitteln, um eine möglichst gute Lösung zu finden und, falls nötig, die Wohnung an einen neuen Mieter vermieten.

    Q: Was, wenn wir früher zurückkomen, als geplant?
    A: Zwischen Ihnen und dem Untermieter besteht ein befristetet Vertrag. Ein solcher lässt sich gewöhnlich nicht frühzeitig auflösen. Gemäss Art. 266g OR kann ein Mietverhältnis (auch ein Untermietverhältnis) nur ausserordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortsetzung unzumutbar macht. Abgesehen von der rechtlichen Sachlage wird SMART DEPART GmbH zwischen Ihnen und dem Untermieter vermitteln, um eine möglichst gute Lösung zu finden.

  • Q: Wer übernimmt die am Anfang und am Ende anfallenden Reinigungskosten?
    A: Die Reinigung der Wohnung nach Ihrer Abreise ist dadurch abgedeckt, dass die erste Monatsmiete zugunsten von SMART DEPART geht. Für die Reinigung nach Auszug der Untermieter kommen diese auf.

    Q: Als Vermieter habe ich eine Reinigungskraft, die regelmässig meinen Wohnraum reinigt. Kann ich verlangen, dass der Mieter diesen Dienst weiter nutzt und dafür bezahlt?
    A: Ja. Genauso, wie Sie Ihren Wohnraum nicht verlieren möchten, möchten Sie nach Ihrer Rückkehr ungern auf die Verfügbarkeit Ihrer vertrauten Reinigungskraft verzichten. Die damit verbundenen Kosten werden während dieser Zeit direkt vom Mieter übernommen.

    Q: Kann sich SMART DEPART für mich als Mieter um eine regelmässige Reinigung der Wohnung kümmern?
    A: SMART DEPART arbeitet mit etablierten Reinigungs-Instituten und kümmert sich gerne darum, dass Ihre Wohnung regelmässig gereinigt wird.

    Q: Kann ich meinen Telecom-Vertrag während der Vermietung weiterlaufen lassen?
    A: Wir verstehen, dass eine rechtzeitige Kündigung von Telefon, Internet und TV Abonnement oft nicht drin liegt und zudem umständlich ist. Zusätzlich freut sich der Mieter gewöhnlich über ein bereits funktionierendes Setup. Aus diesem Grund wird sogar empfohlen, dass man den Vertrag weiterlaufen lässt und die Kosten an den Mieter weitergegeben werden.

    Q: Kann SMART DEPART auch die befristete Vermietung meines Fahrzeugs übernehmen?
    A: Wir raten grundlegend davon ab, das Fahrzeug weiterzuvermieten. Während das Ganze administrativ relativ aufwändig ist, stellt sich die Frage der Haftung, z.B. im Falle eines Motorschadens.